Fuhrpark-Portal: Anleitung, Regeln und Datenschutz
Version Aktuell gültige Version · veröffentlicht am 07.06.2026
Willkommen im Fuhrpark-Portal der Camphill Gemeinschaft Hausenhof
Diese Seite erklärt, wie du Fahrzeuge reservierst, nutzt und nach der Fahrt die notwendigen Daten einträgst. Das klingt erst einmal nach viel Text. Keine Sorge: Im Kern gilt ein einfacher Dreisatz:
Erst reservieren. Sicher und ordentlich fahren. Danach die Fahrtdaten eintragen.
So wissen alle, welches Fahrzeug frei ist, die Abrechnung bleibt nachvollziehbar und niemand steht morgens mit Autoschlüssel, guter Laune und ohne Auto auf dem Parkplatz.
1. Registrierung und Benutzerkonto
Für die Nutzung brauchst du ein persönliches Konto mit deiner eigenen E-Mailadresse.
- Verwende dein eigenes Konto. Konten dürfen nicht gemeinsam genutzt werden.
- Wähle ein sicheres Passwort und gib es nicht weiter.
- Bestätige deine E-Mailadresse über den zugesandten Link.
- Ohne bestätigte E-Mailadresse kannst du keine Fahrzeuge reservieren.
- Melde Änderungen an Name oder E-Mailadresse der zuständigen Administration.
- Wenn du dein Passwort vergessen hast, nutze die Funktion "Passwort vergessen".
- Melde dich nach der Nutzung auf fremden oder gemeinsam verwendeten Geräten ab.
- Du bist für Einträge verantwortlich, die mit deinem Konto vorgenommen werden. Anders gesagt: Dein Passwort ist wie ein Fahrzeugschlüssel - bitte nicht unter die digitale Fußmatte legen.
2. Wer darf fahren?
Ein Fahrzeug darf nur geführt werden, wenn du:
- eine gültige Fahrerlaubnis für die erforderliche Fahrzeugklasse besitzt,
- aktuell keinem Fahrverbot unterliegst,
- körperlich und geistig fahrtüchtig bist,
- nicht unter dem Einfluss von Alkohol, Cannabis, anderen Drogen oder beeinträchtigenden Medikamenten stehst,
- erforderliche Einweisungen für das konkrete Fahrzeug erhalten hast,
- die internen Vorgaben zur Führerscheinkontrolle erfüllst.
Der Verlust, Entzug oder eine Einschränkung der Fahrerlaubnis sowie ein Fahrverbot müssen unverzüglich an Bernd Leonhardt gemeldet werden. Bis zur Klärung darf kein Fahrzeug geführt werden.
Es gilt die betriebliche Vorgabe. Wer nicht fahrtüchtig ist, fährt nicht. "Wird schon gehen" ist kein Fahrtüchtigkeitsnachweis.
3. Reservieren im Portal (Anleitung)
- Eigene Reservierung
- Öffne "Reservierung erstellen".
- Wähle das Fahrzeug.
- Wähle Beginn und Ende möglichst realistisch.
- Prüfe, für wen reserviert wird.
- Wähle privat oder dienstlich.
- Trage bei Elektrofahrzeugen die voraussichtliche Strecke ein.
- Ergänze bei Bedarf eine kurze Bemerkung.
Achte auf die Verfügbarkeitsanzeige und speichere die Reservierung.
Das Portal verhindert zeitliche Doppelreservierungen minutengenau. Direkt aneinander anschließende Reservierungen sind möglich. Plane trotzdem eine realistische Übergabezeit ein, besonders bei langen Fahrten, Tank- oder Ladebedarf und möglichen Verspätungen.
Reservierung für eine andere Person - Du darfst für eine andere beschäftigte Person reservieren. Wähle sie im Feld "Reserviert für" über den Anzeigenamen aus. Kläre vorher, ob Zeitraum, Fahrzeug und Zweck passen.
- Reservierende Person und tatsächlich fahrende Person können verschieden sein. In den Fahrtdaten muss später die Person stehen, die tatsächlich gefahren ist.
Mehrere Fahrzeuge - Eine Person darf mehrere Fahrzeuge gleichzeitig reservieren, wenn dies betrieblich erforderlich und intern zulässig ist. Jedes Fahrzeug erhält eine eigene Reservierung.
Änderungen durch andere Personen - Reservierungen dürfen auch von anderen Beschäftigten geändert oder storniert werden. Dabei gilt:
Änderungen werden mit Zeitpunkt und ausführender Person protokolliert. - Die betroffene reservierende Person wird per E-Mail informiert. - Fremde Reservierungen werden nur geändert, wenn es einen nachvollziehbaren betrieblichen Grund oder eine vorherige Absprache gibt. - Eine bestehende Reservierung zu verdrängen, um das Fahrzeug anschließend selbst zu buchen, ist nicht zulässig. - Bei einer Überschneidung zeigt das Portal Zeitraum, Dauer und Anzeigename der bestehenden Reservierung. Sprich dich gegebenenfalls direkt mit der Person ab.
Technisch möglich bedeutet nicht automatisch kollegial sinnvoll. Ein kurzer Anruf kann erstaunlich viele Kalenderprobleme lösen.
Stornieren und "nicht angetreten" - Wird eine geplante Fahrt nicht durchgeführt, storniere die Reservierung möglichst vor Beginn. - Ist der Zeitraum bereits vorbei, markiere sie als "nicht angetreten". - Reservierungen werden aus Nachweisgründen nicht endgültig gelöscht. - Stornierte Einträge können in der Kalenderansicht ausgeblendet werden.
4. Vor Fahrtbeginn
Vor der Abfahrt prüfst du das Fahrzeug durch eine kurze Sicht- und Funktionskontrolle. Dazu gehören, soweit erkennbar:
- Reifen und offensichtliche Beschädigungen,
- Beleuchtung und Kontrollanzeigen,
- Scheiben, Spiegel und freie Sicht,
- vorhandene Warnwesten, Warndreieck und Verbandmaterial,
- ausreichender Tank- oder Ladezustand,
- sichere Unterbringung von Gepäck, Hilfsmitteln und sonstiger Ladung,
- geeignete und ausreichende Sitzplätze sowie Rückhaltesysteme.
- Bei der Beförderung von Rollstuhlnutzenden müssen die vorgeschriebenen Rollstuhl- und Personenrückhaltesysteme fachgerecht verwendet werden.
- Vorgeschriebene Sicherheitsgurte sind anzulegen.
- Es dürfen nicht mehr Personen befördert werden, als geeignete und zulässige Sitzplätze vorhanden sind.
Erkennbare sicherheitsrelevante Mängel meldest du sofort an Bernd Leonhardt / Henner Wendt. Ist die Verkehrssicherheit beeinträchtigt, darf die Fahrt nicht begonnen beziehungsweise nicht fortgesetzt werden.
**Bereits vorhandene Schäden meldest du vor der Fahrt. Sonst wird aus "war schon" schnell "wer war's?" - und das ist eine schlechte Grundlage für entspannte Zusammenarbeit. **
5. Während der Fahrt
- Halte die Straßenverkehrsregeln und betrieblichen Anweisungen ein.
- Fahre vorausschauend und passe Geschwindigkeit und Fahrweise an Verkehr, Wetter, Sicht, Fahrzeug und Ladung an.
- Benutze während der Fahrt kein Mobiltelefon oder anderes elektronisches Gerät in unzulässiger Weise.
- Alle mitfahrenden Personen müssen ordnungsgemäß gesichert sein.
- Ladung, Gepäck, Rollstühle und Hilfsmittel müssen sicher befestigt werden.
- Rauchen und Dampfen im Fahrzeug sind nicht erlaubt.
- Tiere dürfen nur nach Rücksprache mit Bernd Leonhardt mitgenommen werden und müssen sicher transportiert werden.
- Fahrzeugschlüssel, Tankkarten, Ladekarten und Fahrzeugunterlagen dürfen nicht unbeaufsichtigt oder an unberechtigte Personen weitergegeben werden.
- Verkehrsverstöße, Verwarnungs- und Bußgelder werden nach den gesetzlichen und betrieblichen Regeln behandelt.
- Eine Reservierung ersetzt keine Parkscheibe und leider auch kein Tempolimit am Hausenhof. Es sind für alle Fahrzeuge die Park-/Haltemöglichkeiten einzuhalten und auch die Geschwindigkeitsbegrenzungen am Hausenhof.
- Private Fahrten sind nur zulässig, wenn sie die dafür geltenden steuerlichen, versicherungsrechtlichen und abrechnungsbezogenen Regeln eingehalten werden.
Im Hausenhof-Informations und Kommunikationsportal ("Wiki", "Hiko") sind die aktuellen Kilometerpauschalen (Kosten pro Kilometer) für die jeweiligen Fahrzeuge dargelegt. Dienstliche Fahrten im Umkreis von 20 km werden übernommen. Dienstfahrten mit Bewohnern werden zu Lasten der Mitfahrenden kostentechnisch umgelegt. Bei Privatfahrten übernimmt der Fahrer die Fahrtkosten.
6. Unfall, Panne, Schaden oder Verunreinigung
Bei Unfall oder Panne gilt zuerst: Menschen sichern, dann Fahrzeug und Daten.
- Unfallstelle sichern und Warnweste verwenden.
- Bei Verletzten oder Gefahrenlage den Notruf 112 wählen und Erste Hilfe leisten.
- Polizei nach den internen Vorgaben und insbesondere bei Personenschaden, unklarer Schuldfrage, erheblichem Schaden, Unfallflucht oder Beteiligung ausländischer Fahrzeuge verständigen.
- Keine Schuldanerkenntnisse abgeben.
- Daten der Beteiligten und Zeugen aufnehmen und Schäden dokumentieren, soweit dies sicher und datenschutzgerecht möglich ist.
- Bernd Leonhardt unverzüglich informieren.
- Unfall- oder Schadensmeldung nach interner Vorgabe ausfüllen. Vorlagen sind im Hausenhof-Informations und Kommunikationsportal ("Wiki", "Hiko") zu finden.
- Auch kleine Schäden, verlorene Schlüssel oder Karten, starke Verschmutzungen und technische Auffälligkeiten müssen zeitnah gemeldet werden. Verschweigen macht Kratzer nicht kleiner, aber meistens teurer.
7. Rückgabe des Fahrzeugs
Gib das Fahrzeug zum reservierten Zeitpunkt zurück. Wenn eine Verspätung absehbar ist:
- prüfe die nachfolgende Reservierung,
- informiere die nachfolgende reservierende Person.
- verlängere die Reservierung nur, wenn dadurch keine Überschneidung entsteht.
Bei der Rückgabe:
- stelle das Fahrzeug am vorgesehenen Ort ab,
- hinterlasse es ordentlich und frei von persönlichem Eigentum,
- entferne grobe Verschmutzungen und Abfälle,
- schließe Fenster und Türen,
- lege Schlüssel, Karten und Unterlagen am vorgesehenen Ort zurück.
Regeln für E-Fahrzeuge (E-Autos)
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- Laden nach der Fahrt Jedes E-Auto muss nach der Rückkehr direkt an der eigenen Ladestation angeschlossen werden. Der Fahrer hat vor dem Abstellen zu prüfen, ob das Laden tatsächlich begonnen hat (Ladeanzeige/am Fahrzeug oder Ladestation sichtbar). Der Fahrer hat die Verantwortung für die Kontrolle, dass der Ladevorgang nach dem Anschließen auch läuft.
-
- Ladekarten korrekt verwenden Lokal am Hausenhof an den betrieblichen Ladestationen ist nur die betriebliche Ladekarte zu verwenden. Bei externen Ladestationen ist ausschließlich die externe Ladekarte zu nutzen. Die falsche Ladekarte führt zu falschen Abrechnungen und soll nicht verwendet werden.
Regeln für Verbrenner (Benziner/Diesel)
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Mindesttankinhalt bei Rückgabe zurückstellen Fahrzeuge werden nicht (fast) leer auf den Parkplatz zurückgestellt. Jedes Fahrzeug wird mit mindestens gleichem Tankinhalt zurückgegeben wie bei Übernahme!
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Wer das Fahrzeug mit deutlich weniger Kraftstoff zurückstellt, hat bei nächster Gelegenheit nachzutanken oder meldet den geringen Inhalt mit Hinweis auf besondere Gründe. melde neue Schäden oder Auffälligkeiten.
Bei Elektrofahrzeugen gibst du die angezeigten Restkilometer bei der Fahrtdatenerfassung an. Die Angabe hilft der nächsten Person einzuschätzen, ob ihre geplante Strecke möglich ist.
8. Fahrtdaten nach der Nutzung
Für jede tatsächlich durchgeführte Fahrt wird ein eigener Fahrtdatensatz erfasst. Eine Reservierung kann deshalb mehrere Fahrten enthalten.
Das Portal sendet vor Reservierungsende eine Erinnerung mit direktem Link. Trage die Daten möglichst direkt nach der Fahrt ein, solange Kilometerstand und Mitfahrende noch frisch im Gedächtnis sind.
Erforderlich sind insbesondere:
- tatsächliches Fahrtdatum,
- Fahrzeug,
- tatsächliche fahrende Person,
- Kilometerstand bei Beginn und Ende,
- automatisch berechnete Strecke,
- privat oder dienstlich,
- Kosten-Zuordnung,
- Bewohnerinnen und Bewohner beziehungsweise andere Mitfahrende, soweit für die Abrechnung erforderlich,
- bei Elektrofahrzeugen die Restkilometer bei Rückgabe,
- bei Bedarf eine sachliche Bemerkung.
- Für Bewohnerinnen und Bewohner verwendest du die Suchauswahl. Andere Personen können als freie Mitfahrende eingetragen werden. Trage nur Namen ein, die für Dokumentation und Abrechnung tatsächlich benötigt werden.
Nicht in das Bemerkungsfeld gehören:
- Diagnosen oder Gesundheitsdaten,
- intime oder private Informationen,
- Wertungen über Bewohnerinnen, Bewohner, Kolleginnen, Kollegen oder externe Personen, ausführliche Fahrtziele oder Bewegungsprofile, sofern diese nicht ausnahmsweise zwingend erforderlich und intern freigegeben sind,
- Passwörter, Zugangsdaten oder sonstige Geheimnisse.
- Das Bemerkungsfeld ist kein Tagebuch und keine digitale Kaffeeküche. Sachlich, kurz und erforderlich ist genau richtig.
Kilometerstände Das Portal schlägt den zuletzt bekannten Endkilometerstand als Startwert vor. Prüfe den Wert und korrigiere ihn, wenn der tatsächliche Kilometerstand abweicht. Der Endstand muss dem Fahrzeug entsprechen.
Wenn vorherige Fahrtdaten noch fehlen, kann der Vorschlag veraltet sein. Das System warnt bei unplausiblen Abweichungen, blockiert eine sachlich richtige Korrektur aber nicht.
Änderungen Die fahrende Person darf ihre Fahrtdaten innerhalb der vorgesehenen Frist selbst korrigieren. Danach können Änderungen nur durch Admins erfolgen. Admins können Fahrtdaten im notwendigen Umfang korrigieren. Jede Änderung wird protokolliert. Abgeschlossene Abrechnungszeiträume können gesperrt werden. Falsche Angaben sind zeitnah zu berichtigen. Bewusst falsche, unvollständige oder manipulierte Angaben sind nicht zulässig.
9. Datenschutz
Verantwortliche Kollegen für die Fahrzeugflotte Henner Wendt / Bernd Leonhardt
Kontakt: Bernd Leonhardt - 09164 9984-18 Henner Wendt 09164 9984-76
Datenschutzbeauftragte oder Datenschutzkontakt: Bernd Leonhardt
Welche Daten werden verarbeitet? Je nach Nutzung verarbeitet das Portal insbesondere:
Name, Anzeigename und E-Mailadresse, verschlüsseltes Passwort beziehungsweise technische Anmeldedaten, Rollen und Kontostatus, E-Mail-Bestätigung und Regelzustimmungen, Reservierungen mit Fahrzeug, Zeitraum, Zweck und geplanter Strecke, tatsächlich fahrende Person, Kilometerstände, gefahrene Strecke und E-Auto-Restkilometer, ausgewählte Bewohnerinnen und Bewohner sowie erforderliche freie Mitfahrernamen, Kostenstellen, soweit hinterlegt, Änderungen, Stornierungen, ausführende Person und Zeitpunkt, technische Benachrichtigungs- und Fehlerprotokolle. Das Portal speichert keine Start- oder Zielorte und keine fortlaufenden GPS- oder Standortdaten.
Wofür werden die Daten verwendet? (Kurzfassung) Die Daten werden verarbeitet für:
Organisation und konfliktfreie Vergabe der Fahrzeuge, Zuordnung von Verantwortlichkeiten, Dokumentation tatsächlicher Fahrten, betriebliche und gegebenenfalls steuerliche Abrechnung, Fuhrparkverwaltung, Sicherheit und Nachvollziehbarkeit, Benachrichtigungen und Erinnerungen, Bearbeitung von Schäden, Unfällen, Beschwerden und Rechtsansprüchen. Die Daten dürfen nicht für private Neugier, allgemeine Leistungs- oder Verhaltenskontrolle oder andere nicht festgelegte Zwecke verwendet werden.
Rechtsgrundlagen Die konkreten Rechtsgrundlagen ist durch den Arbeitgeber festgelegt. In Betracht kommen je nach Trägerschaft und Vorgang insbesondere gesetzliche Pflichten, die Durchführung des Beschäftigungsverhältnisses, berechtigte Interessen, steuer- und handelsrechtliche Nachweispflichten sowie gegebenenfalls eine Betriebs- oder Dienstvereinbarung.
Konkrete Rechtsgrundlagen der Datenerfassung (Langfassung) § 26 Abs. 1 BDSG – Erforderlichkeit zur Begründung, Durchführung und Beendigung des Beschäftigungsverhältnisses Die Erhebung von Daten ist erforderlich, um die ordnungsgemäße Fahrzeugausleihe und Zurückgabe zu dokumentieren, die Vertrauenswürdigkeit und Berechtigung der Fahrer zu prüfen (z. B. Führerscheinkontrolle), die Fahrzeugverfügbarkeit und -zuordnung sicherzustellen, die betriebliche Nutzung nachzuweisen und ggf. betriebswirtschaftliche Auswertungen vorzunehmen.
Art. 6 Abs. 1 lit. b DSGVO – Vertragserfüllung oder vorvertragliche Maßnahmen Die Datenverarbeitung dient der Durchführung der Dienstwagenvereinbarung bzw. des Überlassungsvertrags zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer.
Art. 6 Abs. 1 lit. c DSGVO – Rechtliche Verpflichtung Das Unternehmen ist rechtlich verpflichtet, ein Fahrtenbuch zu führen oder die Nutzung nachzuweisen (steuerliche Nachweispflicht), die Führerscheinkontrolle gemäß § 2 StVG durchzuführen, Aufzeichnungen über Fahrzeugnutzung und Schadensfälle zu dokumentieren.
Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO – Berechtigtes Interesse des Unternehmens Das Unternehmen hat ein berechtigtes Interesse an der Sicherheit der Fahrzeuge (z. B. bei Diebstahl, Missbrauch, Schäden), der Nachvollziehbarkeit der Fahrzeugnutzung (wer hat welches Fahrzeug wann genutzt?), der Vermeidung von Missbrauch und Kostenkontrolle (Tankkarten, Wegstreckenerfassung), der Technischen Sicherheit und Wartung (Serviceintervalle, Inspektionen).
Einwilligung nach Art. 6 Abs. 1 lit. a DSGVO und § 26 Abs. 2 BDSG (falls erforderlich) Soweit personenbezogene Daten verarbeitet werden, die über das zur Erfüllung der ersten Punkte hinausgehen (z. B. detaillierte Telematikdaten, Standortdaten außerhalb der Arbeitszeit, Fahrstilanalysen), erfolgt die Verarbeitung auf Grundlage der freiwilligen, schriftlichen Einwilligung des Mitarbeiters.Die Einwilligung kann jederzeit widerrufen werden.
Erfasste Datenkategorien Fahrerdaten: Name, Vorname, Personalnummer, Abteilung, Führerscheinklasse, Führerscheinnummer, Gültigkeitsdauer Fahrzeugdaten: Kfz-Kennzeichen, Fahrzeugtyp, Fahrzeug-ID, Tankkartennummer Nutzungsdaten: Ausleihzeitpunkt, Rückgabezeitpunkt, Startkilometer, Endkilometer, gefahrene Kilometer, Datum, ggf. Fahrtziel Kraftstoffdaten: Tankvorgänge, getankte Liter, Tankstelle, Zeitpunkt Telematikdaten (falls vorhanden): Standort, Route, Geschwindigkeit, Fahrstil, Ladedaten bei E-Fahrzeugen Schadensdaten: Unfallmeldungen, Meldungen zu Schäden, Reparaturen
Datenschutz und Sicherheit Alle Daten werden vertraulich behandelt und ausschließlich für die oben genannten Zwecke verwendet. Ein Zugriff auf die Daten ist nur für befugte Mitarbeiter des Fuhrparkmanagements möglich. Daten werden nicht an Dritte weitergegeben, es sei denn, dies ist gesetzlich erforderlich oder vertraglich notwendig (z. B. Leasinggeber, Versicherung, Steuerberater). Die Daten werden nach Ablauf der gesetzlichen Aufbewahrungsfristen gelöscht (in der Regel 2–10 Jahre, je nach Datenart).
Auskunfts- und Betroffenenrechte Jeder Mitarbeiter hat gemäß DSGVO folgende Rechte: Auskunft über die gespeicherten Daten (Art. 15 DSGVO), Berichtigung unrichtiger Daten (Art. 16 DSGVO), Löschung der Daten, soweit keine gesetzlichen Aufbewahrungspflichten entgegenstehen (Art. 17 DSGVO), Einschränkung der Verarbeitung (Art. 18 DSGVO), Widerspruch gegen die Verarbeitung (Art. 21 DSGVO),
Beschwerde bei der zuständigen Datenschutzbehörde (Art. 77 DSGVO). Die Zustimmung zu diesen Nutzungsregeln ist nicht automatisch die datenschutzrechtliche Einwilligung für jede Verarbeitung. Sie bestätigt vor allem, dass du die Regeln zur Kenntnis genommen hast. Erforderliche Datenverarbeitungen müssen unabhängig davon auf einer passenden Rechtsgrundlage beruhen.
Wer kann Daten sehen? Beschäftigte sehen im Kalender die für Planung und Abstimmung erforderlichen Angaben. Berechtigte Mitarbeitende sehen die für die Fahrtdatenerfassung notwendigen Bewohnernamen. Admins sehen Benutzer-, Reservierungs-, Fahrten- und Protokolldaten, soweit dies für ihre Aufgabe erforderlich ist. Berechtigte Personen der Verwaltung oder Abrechnung erhalten die erforderlichen Auswertungen. Externe Empfänger erhalten Daten nur, wenn dies gesetzlich erforderlich, vertraglich geregelt oder zur Bearbeitung eines konkreten Vorgangs notwendig ist. Zugriffe sind auf das erforderliche Maß zu beschränken. Daten aus dem Portal dürfen nicht ohne dienstlichen Grund fotografiert, kopiert, weitergeleitet oder außerhalb freigegebener Systeme gespeichert werden.
Speicherdauer Die Speicherdauer muss anhand der betrieblichen, steuerlichen, versicherungsrechtlichen und gesetzlichen Anforderungen verbindlich festgelegt werden:
Benutzerkonten: Frist umfasst die Grenze des Arbeitsverhältnisses bzw. der folgenden relevanten Abrechnungsperiode Reservierungsdaten: Steuerrechtliche Regelung: 10 Jahre, Schadens- und Unfallregulierung (zivilrechtliche Beweislast), Versicherungsfragen, Betriebswirtschaftliche Auswertungen,DSGVO-Aufbewahrungspflichten (dokumentierte Nachweise) Fahrtdaten und Abrechnungsdaten: dito Änderungs- und Audit-Protokolle: dito Benachrichtigungsprotokolle: dito Regelzustimmungen: bis zur nächsten Regeländerung Nach Ablauf der jeweiligen Frist werden Daten gelöscht oder anonymisiert, sofern keine gesetzlichen Aufbewahrungspflichten oder laufenden Rechtsfälle entgegenstehen.
Deine Rechte Im gesetzlichen Rahmen bestehen insbesondere Rechte auf Auskunft, Berichtigung, Löschung, Einschränkung der Verarbeitung, Widerspruch sowie Beschwerde bei der zuständigen Datenschutzaufsichtsbehörde. Einzelheiten und mögliche gesetzliche Einschränkungen erläutert Bernd Leonhardt.
Fehlerhafte Angaben kannst du teilweise selbst korrigieren oder über Christian Frank berichtigen lassen.
10. Technische und organisatorische Hinweise
- Nutze das Portal nur über die freigegebene Adresse.
- Melde verdächtige E-Mails, unbekannte Änderungen oder mögliche unberechtigte Zugriffe an Christian Frank.
- Öffne Links in E-Mails nur, wenn Absender und Zusammenhang plausibel sind.
- Speichere Passwörter nicht offen am Arbeitsplatz.
- Die Anwendung protokolliert relevante Änderungen zum Schutz aller Beteiligten.
- Technische Ausfälle entbinden nicht von der Pflicht zur sicheren Fahrzeugnutzung und - Fahrtdokumentation. Nutze für Ausfälle das festgelegte Ersatzverfahren: Zettel & Stift (Fahrer)
11. Verstöße und Schlussbestimmungen
Bei Verstößen können je nach Schwere betriebliche, arbeitsrechtliche, haftungsrechtliche, versicherungsrechtliche oder gesetzliche Folgen entstehen. Das gilt insbesondere bei:
- Fahren ohne gültige Fahrerlaubnis,
- Fahren unter Alkohol-, Drogen- oder beeinträchtigendem Medikamenteneinfluss, unbefugter Fahrzeugnutzung,
- bewusst falschen oder manipulierten Angaben,
- Verschweigen von Unfällen oder Schäden,
- Weitergabe von Konten, Schlüsseln oder Karten an unberechtigte Personen, missbräuchlicher Nutzung personenbezogener Daten.
- Gesetzliche Vorschriften, Versicherungsbedingungen, Dienst- oder Betriebsvereinbarungen, Arbeitsschutzunterweisungen und besondere Fahrzeuganweisungen gehen diesen allgemeinen Hinweisen vor.
Mit deiner Zustimmung bestätigst du, dass du diese Fassung gelesen hast und die beschriebenen Regeln einhältst. Gesetzliche Rechte werden dadurch nicht ausgeschlossen oder eingeschränkt.
12. Kontakte auf einen Blick
Fuhrpark: Bernd Leonhardt, Henner Wendt
Unfall/Panne: Bernd Leonhardt, Henner Wendt [VERSICHERUNG/PANNENDIENST in beigelegten Unterlagen im Auto]
IT-Support: Christian Frank
Datenschutz: Bernd Leonhardt
Technische Fragen bei Automängeln/Störungen: Richard Kohlstruck
Danke, dass du mitdenkst, ordentlich dokumentierst und das Fahrzeug so zurückgibst, wie du es selbst gern übernehmen würdest. Gute Fahrt!